2017 Neues Tierschutzgesetz in Österreich

sfae31

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14 März 2017
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Bärnbach
Hi liebe Leser

Was mich seit ein paar Monaten bekümmert ist das neue Österreichische Tierschutzgesetz für den Handel mit Tieren in Österreich. Was ich bis jetzt herausfinden konnte ist das es bald oder eh jetzt schon verboten ist Tier über online Inserate zu verkaufen (z.B Willhaben) wenn man kein Züchter ist. Ich versteh schon den Zweck dahinter nur finde ich keine genaue Erläuterung dazu, das Thema beschäftigt sich zum GRÖßTEM teil mit Hunden und Katzen um den so genanten Kofferraum-Verkauf zu unterbinden.

Ich züchte nun seit ein paar Jahren Insekten und habe die meisten meiner Tiere über Willhaben an verantwortungsbewusste Personen verkauft. Doch bin ich in keinem Register bei der Gemeinde oder anderswo als Züchter registriert.

So meine Fragen jetzt an euch:

1.Wiest ihr wie sich das Gesetz auf Wirbellose/Insekten auswirkt oder sind die gar nicht betroffen?
2.Gibt es überhaupt ein Register für Insekten/Wirbellosen-Züchter?
3.Wenn doch wo muss ich hin um mich als Insekten/Wirbellosen-Züchter zu registrieren?

Schon mal Danke für die Antworten.

Gruß Seppi
 
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Hallo Seppi!

Ich glaube, mit dem Handel von Insekten bis du da ausgeschlossen. Sicherheitshalber würde ich einfach mal beim Magistrat oder vielleicht bei einem Anwalt nachfragen. Sinn und Zweck ist mit dem Gesetz einfach die Hunde und Katzen zu schützen, die aus dem Ausland geholt werden und dann in Österreich ohne Hundepass und Impfungen verkauft werden. Bzw. auch um jene Tiere zu schützen, die halt viel zu früh von ihren Eltern getrennt werden und einfach nur als Ware angesehen werden.

Ich muss sagen, ich finde das Gesetz super und ich wünschte das würde so viele andere Länder auch machen.
 
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