Rechtliches - Gesetze

ElvisMami

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5 Januar 2011
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Hund im Supermarkt

Als Forums-Newcomerin erstmal schönen guten Tag an alle Benutzer!

Mein Havaneser Elvis ist ca 9 Monate alt, 5 kg schwer, gesund, sehr gepflegt, lieb und freundlich.

Da ich nicht immer mit dem Auto zum Einkaufen fahre und meinen Hund nicht vor dem Geschäft anbinden möchte (Gründe: Möglicher Diebstahl, Vergiftungen, Verletzungen, andere Hunde, ...) nehme ich immer eine Decke mit (oder eine große Plastik-Einkaufstasche), lege diese ins Einkaufswagerl (das ich zuvor von Müll und Dreck befreie), setze meinen Hund darauf und nehme ihn so zum Einkaufen mit, manchmal transportiere ich ihn auch in einer eigenen Hundetasche (Kopf schaut raus). Mein Hund berührt also keine Lebensmittel, läuft nicht frei herum und belästigt nichts und niemanden.

Meistens ist das für niemanden ein Problem - im Gegenteil, die Leute freuen sich über meinen charmanten Begleiter.

Leider kommt es aber immer wieder vor, dass einzelne Kassierinnen mich "öffentlich" kritisieren und beschimpfen, da das Mitnehmen von Hunden in Lebensmittelgeschäfte verboten sei.

Ich weiß mich zwar verbal zu wehren und weise darauf hin, daß auch mein Hund hier Kunde sei, aber trotzdem bin ich mir über die Gesetzeslage nicht sicher:

In welchem Gesetz steht dieses Verbot und wann bzw. unter welchen Voraussetzungen hat es Gültigkeit?

Wer kann mir denn da bitte weiterhelfen?

:danke: :confused:
 
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AW: Rechtliches - Gesetze

Hallo erstmal:blume1:

Ich denke mal es sind die Hygienevorschriften an sich die das verbieten.
Stell Dir mal bitte vor ich würde meine 2 Hunde (33 kg +42 kg)
in den Wagen setzen und Lebensmittel einkaufen!
Dann lass doch den Hund zu Hause!
Ich rege mich schon auf wenn die Leute ihre (LAUF) Kinder mit den Schuhen in die Wagen setzen. (Ohne Decke)

Es gibt halt auch Lebensmittel die nicht eingepackt sind und im Wagen landen.
 
AW: Rechtliches - Gesetze

So, nach umfangreichen weiteren Recherchen und Telefonaten habe ich nun vom Marktamt Wien den folgenden Hinweis erhalten:

Es handelt sich hier um die
EG-Verordnung 852 (aus 2004)
Anhang 2
Kapitel IX
Ziffer 4

mit folgendem Text:

4. Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen vorzusehen. Auch sind geeignete Verfahren vorzusehen, um zu vermeiden, dass Haustiere Zugang zu den Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden (oder, sofern die zuständige Behörde dies in Sonderfällen gestattet, um zu vermeiden, dass ein solcher Zugang zu einer
Kontamination führt).

Meine Meinung dazu:

"Zugang zu Räumen" würde bedeuten, daß mein Hund "gehen" müsste um dorthin zu gelangen.

Die "Ansicht" dass ein Hund "nichts in einem Lebensmittelgeschäft verloren hätte" halte ich also prinzipiell im Sinne der obigen Verodnung und meinem Anliegen als übers Ziel geschossen, wenn ich meinen Hund in der Hundetasche trage und er nichts berühren oder gar "kontaminieren" kann.

Ich finde das einfach total übertrieben - zumal ja die menschlichen Kunden beim Betreten eines Lebensmittelgeschäfts bzw. Supermarkts auch nicht abgecheckt werden, ob sie gesund sind oder Grippeviren verbreiten, oder sonstige ansteckende Krankheiten, oder ob einkaufende Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, Straßenkehrer oder Müllmänner vor dem Betreten von Geschäften keinen Schmutz auf ihren Händen haben. Noch dazu stelle ich in Frage, wieviele der im Supermarkt arbeitenden Männer ihre Hände waschen nachdem sie am WC waren ...

;)
 
AW: Rechtliches - Gesetze

Aus hygienegründen müssen wir bei der Herstellung von Tierfutter auch unsere Haare verstecken, dürfen trotz Handschuhe keine gelackten Fingernägel haben und müssen unsere Hände nach jeden Verlassen des Produktionsraumes erneut desinfizieren.
Was sagst nun dazu? Übertrieben oder nicht?
Ach ja das Tierfutter ist verpackt ehe wir es berühren!
 
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Naja es gibt halt Vorschriften und an die sollte man sich halten! Die Hygienevorschriften sind in Österreich halt streng, finde ich in Ordnung, dass man keine Tiere in den Supermarkt mitnehmen darf. Ich nehme meinen Hund nicht mit zum Einkaufen, meine Mutter auch nicht. Da hätten sie eine Freude, wenn wir mit den 2 Riesen auftauchen würden :rolleyes: Anbinden vor dem Geschäft tu ich sie auch nicht.

Es gibt viele Plätze, wo wir keinen Hund mitnehmen dürfen. Viele Badeseen und Strandbäder verbieten es, einen Hund mitzunehmen.

Sicher, ich hab einen großen Hund, der macht mit Sicherheit mehr Dreck als ein kleiner, aber trotzdem: Hund ist Hund.

Ich bin letzten Sommer sogar aus einer Almhütte verwiesen worden, weil ich meinen Hund mit reingenommen habe (ist mir aber erst 1x passiert).
 
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Hallo ElvisMami,

zuerst einmal ein "Herzliches Willkommen" hir im Forum.

Ja, ich kenne das Problem auch. Hab auch ein Havanesermischlingsmädchen die aber leider schon über 10 kg wiegt und 2 Jahre alt ist.
Als sie noch klein war, haben wir sie auch in das Lebensmittelgeschäft mitgenommen aber immer in einem Katzentransportkorb. Wir hatten nie Probleme damit da Flocke ja komplett isoliert vom Einkaufswagen und auch von den Lebensmitteln war. Mittlerweile ist Flocke zu groß für den Korb und wenn ich sie zum Einkaufen mitnehme lasse ich sie im Auto. Wenn ich weiß das es länger dauert dann bleibt sie zu Hause. Sie versteht es sehr wohl wenn ich den einkaufskorb nehme und sage ich fahre einkaufen. Dann liegt sie eben vor der Tür bis ich wieder nach Hause komme.

Die Verkäufer/innen und Kassierer/innen handeln nur nach dieser Verordnung und du solltest dir überlegen wie du das in Zukunft machst. Es ist sicher nicht angenehm wenn man hinausgeworfen wird aus einem Laden:eek:

Vielleicht solltest du deinen Elvis auch schön langsam daran gewöhnen ein, zwei Stunden allein zu Hause zu bleiben.
Ich weiß er ist noch sehr jung aber du wirst irgendwann in eine Situation kommen wo du ihn überhaupt nicht mitnehmen kannst oder darfst.
 
AW: Rechtliches - Gesetze

Hallöchen,

also wie schon erleutert;es gibt keine Gesetzliche regelung wird aber durch die Lebensmittelhygieneverordnung durch das Gesundheitsamt irgentwie doch rechtlich abgesichert.Verkaufspersonal in jedem "Laden" sollte sich auf die LMHV berufen.Ausgenommen sind Einkaufcenter,also ohne Lebensmittel.Zudem kommt aber noch das Hausrecht.Das heißt wenn der Geschäftsführer oder Besitzer es nicht möchte das in seinem Laden ein Hund mitgenommen wird dann kann er es untersagen und er hat somit das recht auf seiner seite.

ch finde das einfach total übertrieben - zumal ja die menschlichen Kunden beim Betreten eines Lebensmittelgeschäfts bzw. Supermarkts auch nicht abgecheckt werden, ob sie gesund sind oder Grippeviren verbreiten, oder sonstige ansteckende Krankheiten, oder ob einkaufende Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, Straßenkehrer oder Müllmänner vor dem Betreten von Geschäften keinen Schmutz auf ihren Händen haben. Noch dazu stelle ich in Frage, wieviele der im Supermarkt arbeitenden Männer ihre Hände waschen nachdem sie am WC waren ...
hier muß ich allerdings auch sagen;wer achtet den auf sowas?:confused:

Ich ganz persönlich finde es aber besser wenn Hund und Katz nicht in Lebensmittelladen mitgeführt werden.Ich stelle mir gerade vor wenn der Hund meiner Nachbarin im Laden kommen würde....ähhh,der würde sabbern ohne ende....
Es gibt übrigens eine ausnahme;Blindenhunde dürfen laut dem LEbensmittelhygienevorschriftsgesetz in den LAden.

Finde deine geschichte denoch irgentwie drollig-süß,stell mir es Bildlich vor wie Du mit Hundi einkaufen gehst.

Liebe grüsse Leanim
 
AW: Rechtliches - Gesetze

ach ja, da fällt mir noch ein: ich durfte meinen Hund immer in die Trafik unseres Ortes mitnehmen, bis ich eines Tages auf ein Schild stosse: Wir müssen draußen bleiben! Ich hab die Trafikantin gefragt, warum, sie meinte, weil sich Leute aufgeregt haben, dass Hunde in der Trafik nix zu suchen hätten. Ihr wäre es ja angeblich egal. Tja frag ich mich auch, warum sich die Leute da drüber aufregen? :rolleyes:
 
AW: Rechtliches - Gesetze

:)

Hallo ELVISMAMI,

meine Vorschreiberinnen haben alle Recht und ich schließe mich auch hier voll an.

Ich gehe bestimmt seeeehr größzügig mit meinen Hunden um, zumindest bei mir zu Hause. Doch außerhalb meines Bereiches, habe ich Rücksicht auf die anderen Menschen zu nehmen. Zudem gibt es doch auch welche, die überhaupt keine Tiere (Hunde) mögen und sich davor ekeln. Muss ich alles respektieren.

Klar hast Du Recht, das Du Dir die Frage stellst, Händewaschen??? etc.

Ich würde schon nichts essbares in die Hände nehmen, wenn ich aus dem Einkaufsladen komme und mir vorstelle, wer alles diesen Einkaufswagen gefahren hat.
Die haben sich sicher auch nicht die Hände gewaschen.

Ausserdem würde ich keinen Hund mit hinein nehmen und auch keinen vor der Tür sitzen lassen bzw. auch angebunden. Meine kämen mir hinterher.
Meine größte Sorge wäre, das sie mir die Hunde oder den Hund klauen.

In viele Restaurants darf man auch keine Hunde mit hinnehmen.
Das finde ich persönlich manchmal blöd und gehe auch nicht dort hin.

Hier in Deutschland ist auch alles sehr streng.
 
AW: Rechtliches - Gesetze

man muss auch bedenken, dass andere leute dann ihren einkauf in das wagerl legen, wo vorher der hund gesessen ist.

auch besteht ja die möglichkeit, dass ich eingekaufte sachen, dann wieder zurück lege, weil ich es mir anders überlegt habe und somit wären auch diese dann mit dem hund in berührung gekommen, der im wagerl sitzt.

ich habe damit auch kein problem, weil ich selbst genug haustiere habe und nicht heikel bin, sehe aber ein, dass es nicht-tier-besitzer stört und natürlich gibt es auch ein gesetz, das eingehalten werden muss (so wie alle anderen gesetze auch).

ein einkauf dauert ja nicht ewig und daher kann ein hund ja in dieser zeit entweder zuhause bleiben (so wie meine), oder man lässt ihn diese kurze zeit - wenn es die witterungsbedingungen zu lassen - im auto sitzen.

LG, Monika
 
AW: Rechtliches - Gesetze

Liebe Leute,

Jetzt hab ich grade Eure Beiträge durchgelesen ... hmmm ...

ja - ich verstehe schon - und Ihr habt auch irgendwie alle Recht - natürlich!

Als Hunde-Neuling muß ich mich natürlich erst an die Gegebenheiten gewöhnen - bisher mußte ich mich als Katzen-Mama niemals mit solchen Problemen auseinandersetzen.

Grundsätzlich geht es mir um die Sinnhaftigkeit von Verordnungen.
Die neuerdings so modern gewordene Bevormundung (Beispiel Raucher, .....) gibt mir zu denken, und so denke ich besonders gerne daran, sinnlos scheinende angebliche Verordnungen zu hinterfragen.

wie gesagt - mein Hund ist
- klein
- jung
- paßt in eine Tragetasche

Und ich fahre nicht mit dem Auto zum Einkaufen, sondern möchte anlässlich meiner Spaziergänge mit meinem Elvis manchmal einen kleinen Einkauf mit erledigen. Wenn ich also mit dem Hund in der Hundetasche unterm Arm in einen Supermarkt laufe, 2 Liter Milch und ein Päckchen Toastbrot hole, finde ich es eben mehr als übertrieben, wenn sich da jemand drüber aufregen sollte. Ich achte schon darauf daß mein Hund niemanden stört und nichts berührt.

Ich bin auch nicht auf den Mund gefallen dass ich mich nicht mit Niveau der Angriffe erwehren könnte ... die ja - wenn, dann meistens von untoleranten - Menschen vorgetragen werden. Mir ging es darum, die rechtliche Grundlage zu kennen, bevor ich argumentiere.

Und ich möchte wetten, daß diese Leute, die sich darüber aufregen, sicher nicht wissen, mit welchem tatsächlichen Recht oder Unrecht sie ihre Behauptungen von sich geben. Verallgemeinernde Schlagworte wie "... der hat in einem Geschäft nichts zu suchen ..." sind für mich keine akzeptable Grundlage, eine "Vorschrift" anzuerkennen.

Im Zweifel gibt es ja immer noch den Griff zur Epikie, das ist der wissenschaftliche Begriff für Zuwiderhandeln gegen Gesetze aus Vernunftsgründen (grob gesprochen). ;)

Ich bin kein Querulant und möchte auch keiner werden, aber ebensowenig ein Mitläufer, der alles und jedes kritiklos anerkennt, nur weil die unwissende Mehrheit irgendwas an Behauptungen aufstellt.

Mir gehts wirklich darum, daß ich bei meinem Morgen-Spaziergang mit meinem Hündchen, der mich zum Supermarkt führt, nicht extra vorher meinen Hund heimbringen möchte, bevor ich mich hineinwage, um mein Frühstück zu besorgen.

Mit gutem Willen und gesunder Toleranz ginge alles viel einfacher - manchmal muß man eben beides einfordern!

Das ist der Weg auf dem ich mich befinde!
Ich drück' mir die Daumen - bitte tut das auch!
Dankeschön!
:blume2:
 
AW: Rechtliches - Gesetze

:D Ich drück dir die Daumen...aber ich glaub, da wird dir nicht so viel Toleranz entgegen gebracht wie du dir wünscht. Ich spreche aus 30jähriger Erfahrung ;) Wir Hundebesitzer habens manchmal leider schwer....da könnte ich dir unendlich viele Beispiele aufzählen....
 
AW: Rechtliches - Gesetze

:blume2:

Liebe Elvismami

Ich drück Dir auch die Daumen:blume1:

Ich bin auch kein Mitläufer, ich wollte und will auch immer noch die Welt verbessern.

Ich mag und mach auch mein eigen Ding:katze3:

Ich stehe auch zu meinen Hunden, nur passen sie leider nicht in eine Handtasche:D

Aber es gibt Regeln, die akzeptiere ich und respektiere, das es Menschen gibt die keine Hunde bzw. überhaupt keine Tiere mögen.:eek:

Mit diesen Menschen pflege ich aber auch keinen Kontakt, die hätten auch echt ein Problem, wenn sie mich besuchen wollten. Denn dann könnten sie auch von meinen Hunden empfangen werden:D
Wie peinlich.

Aber draußen muss man sich halt anpassen;), da muss ich Rücksicht nehmen.
 
Hallo!
Ich weiß, dass Hunde im Lebensmittelgeschäft verboten sind, ich war aber gerade von einer Trafik (mit Gewalt:barefoot:) gerade weggeschmissen!
Meine arme Welpe hat echt Angst gehabt und hat mich leicht angebissen.
Wo es noch nicht genug wäre, wo ich erklärt habe, dass dieses Gesetzt nur für Supermärkte gilt, habe ich gehört, dass die Verkäuferin "in ihrem Land, die Gesetze gut kennt", was ziemlich rassistisch klang...
Soll ich irgendetwas in diesem Fall machen? :(
 
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Machen kannst Du gar nichts, außer man hätte Dich oder den Hund tätlich angegriffen. Es steht jedem Geschäftsinhaber frei, etwas zu verbieten. In den Lebensmittelgeschäften ist ein Tier aus hygienischen Gründen verboten, in den anderen Geschäften entscheidet der Inhaber (ebenso in Lokalen).
 
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