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Neuer Wiener Hundeführerschein

emmavienna

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25 September 2005
Beiträge
40
Ort
wien
Hallo Alle Zusammen!!:winken3:
Bei uns in wien ist ab jänner 2006 der neue hundführerschein in kraft! da kann Z.B. an personen die als nicht "vertrauenswürdig" erscheinen ein hundehalteverbot verhängt werden. weiters können aus sicherheitspolizeilichen gründen die hundehalter dazu verpflichtet werden neben anderen auflagen den wiener hundführerschein zu absolvieren.dafür reicht künftig wenn durch die haltung der tiere eine "gefährdung oder belästigung" für menschen ausgeht. jetzt stellt sich mir die frage.......wo fängt die belästigung oder gefährdung denn an??
ich habe einen großen schwarzen hund :wut1: (rotti-schäfermix) der für manche menschen schon allein durch seine optik eine belästigung darstellt! obwohl an der leine geführt und ganz lieb:) , wechseln manche menschen die strassenseite wenn er dahertrottet!:jump1:
kann mir jemand eine genaue auskunft geben was denn jetzt eine konkrete "belästigung oder gefährdung" für die menschheit ohne hund ist??
oder wann ich als hundehalterin nicht mehr "vertrauenswürdig" der behörde gegenüber erscheine? Danke!
 
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Guten Morgen Emmavienna! :)

:winken3: Herzlich Willkommen!

Eigentlich sehr begrüßenswert, was sich dort Eure Ämter einfallen lassen haben. Allerdings ist die Frage, ob wirklich jemand x-beliebiges eine "Beschwerde" einreichen kann und der Hundhalter zu irgendwelchen Auflagen verdonnert werden kann/darf. Einerseits kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass ohne weitere Überprüfung sowas eingeleitet werden kann. Andererseits sind Hundehalter seit einiger Zeit beliebte Medien-/Skandalobjekte... Leider, weil wir überall schwarze Schafe haben und die Ämter müssen ja irgendwo reagieren und die "Spreu von dem Weizen trennen".

Was konkret Belästigung, Gefährdung und Vertrauenswürdigkeit betrifft, ist es sicherlich auslegungssache, wie man es definiert. Glaube Dir nur allzu gut, dass Du Dir Gedanken machst. Bei uns in der Straße wohnt auch ein Rotti-Schäfermix und allein seine Erscheinung ist schon bombastisch. Ihn aber allein deswegen zu verurteilen???

Liebe Emmavienna, frage ich ersteinmal anders herum: wie ist denn Dein Hundi vom Wesen, von der Erziehung? Müsstest Du Dir wirklich Gedanken machen? Oder würdest Du eine Prüfung mit ihm locker bestehen? Das ist das eine, das andere: es gibt doch bei Euch sicherlich einen Ansprechpartner, der für diese Dinge zuständig ist, oder?! (Bei uns wäre es z.B. das Veterinäramt und das Ordnungsamt.) Geh doch mal hin und lass Dir die neue Situation erklären. Dann hast Du die Info's sozusagen aus erster Hand.

Vielleicht hat ja auch noch jemand von den anderen hier eine gute Idee bzw. eine Antwort. Ansonsten berichte doch nochmal, falls Du Dich bei der zuständigen Stelle informierst. Würde mich sehr interessieren. Auch was an dem neuen Hundeführerschein anders ist.

Alles Liebe erstmal für Dich und Deinem Wuff und lieben Gruß

Marie
 
(Deutsche) Rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Hund findet man im:

Strafrecht (Strafgesetzbuch-StGB) - z.B. bei einer Beißerei (einfache, gefährliche, schwere oder fahrlässige Körperverletzung). Bußgeld etc.

Ordnungswidrigkeitenrecht (Ordnungswidrigkeitengesetz-OWiG) - z.B. bei Haltung bösartiger Tiere: Türen geschlossen halten oder einen hohen Zaun um das Grundstück zu ziehen.

Tierschutzrecht - Bestimmungen über Hundehaltung

Zivilrecht - z.B. Schadenersatzansprüche nach dem BGB wenn ein gefährlicher Hund einen Schaden angerichtet hat.

Umweltrecht - Lärmbelästigung durch Bellen, Hundekot (...)

Vollstreckungsrecht - z.B. Zwangsgeld, wenn ordnungsbehörtliche Verordnungen nicht eingehalten werden.

allg. Hundeverordnung des Bundes

örtliche Regelungen der Stadt/Gemeinde

Gefahrhundeverordnung

Das nur mal am Rande genannt...

Grüssli Marie
 
Liebe Marie!:winken3:
danke für deine antwort! der neue hundführerschein ist sicher keine schlechte sache. nur ob das nicht ein freifahrtschein für hundehasser ist? wir haben "solche" genug. ich lasse meinen heinrich nur in der hundezone frei und selbst da wurde ich angezeigt weil er einen 11jährigen bub den ball weggenommen hat!!! ich habe selbst eine 10jährige tochter die mit heinrich nix lieber tut als ballspielen und als der bub plötzlich schreiend aus dem gebüsch sprang, mit einen ball in der hand sprang heinrich hin und entriss ihn den ball:biss: . ich konnte gar nicht reagieren so schnell ging das. na dann war ein großes trara, die polizei wurde gerufen usw. ich bekam eine anzeige. wegen fahrlässiger körperverletzung, hatte die rennereien, mußte mir einen anwalt nehmen und das alles wegen zwei kleinen punkten am unterarm des jungen, in der HUNDEAUSLAUFZONE. die verletzung war laut amtsarzt 0,003mm und nicht länger ersichtlich als 3tage!! im entefekt hatte ich am 7.april diesen jahres die gerichtsverhandlung und wurde freigesprochen.so schön, so gut, nur wer bezahlt mir den anwalt, und die tierarztkosten? ich mußte den hund trotzdem er alle impfungen hatte,zweimal fürs polizeiprotokoll untersuchen lassen. soviel zu den rechten die man als hundehalter hat, auch wenn man sich verantwortungsbewust verhält! ich sende euch auch das neue hundhaltergesetz mit dem wienerhundführerschein mit. vielleicht kann ja jemand was anfangen damit! :blume1: liebe grüße Karin!
 
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Hundeführerschein in Wien vorerst freiwillig




Die Vorbereitungen für den "Wiener Hundeführschein" sind schon voll im Gange. Dieser Tage wurden die ersten Diplome an 19 HundeexpertInnen überreicht: Nach erfolgreicher Absolvierung des von der Tierschutzombudsstelle Wien veranstalteten Ausbildungslehrgangs haben sie künftig die Berechtigung, die Prüfungen zum Wiener Hundeführschein abzunehmen.

Die Stadt setzt beim Wiener Hundeführschein auf die Freiwilligkeit der HundehalterInnen, die auch belohnt wird: Wer mit seinem Hund freiwillig die Prüfung absolviert, erspart sich für ein Jahr die Hundeabgabe. Die Möglichkeit die Prüfung abzulegen, besteht für die Wiener HundehalterInnen ab Beginn des Jahres 2006. Bei auffälligen Hunden kann die zuständige Behörde den Wiener Hundeführschein künftig aber auch als Auflage vorschreiben.

Der Wiener Hundeführschein ist Teil des umfassenden "Sicherheitspakets rund um den Hund", dass das Aus für den "Freibiss" und die Versicherungspflicht für ab 2006 neu geborene Hunde bringt. Statt ausschließlich den Gehorsam des Hundes zu überprüfen stellt nun die "Alltagstauglichkeit" des Gespanns Hundehalter/Hund einen wesentlichen Schwerpunkt dar. Wie reagiert der Hund auf Kinder? Was tut der Hund, wenn ein Radfahrer dicht an ihm vorbeifährt? Wie reagiert der Hund auf Artgenossen?

Der Wiener Hundeführschein wird vier Teile umfassen: Das theoretische Wissen des Hundehalters wird mittels eines Multiple-Choice-Tests überprüft. Fällt das Ergebnis positiv aus, stehen drei aufeinander aufbauende Praxis-Module auf dem Programm. Darin werden der Umgang mit dem Hund, Gehorsam und vor allem das Verhalten des Hundes in typischen Großstadtsituationen überprüft.

Quelle: rk



Weitere Informationen zum neuen Hundeführerschein ab 1. Jänner 2006 finden Sie hier ...











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Wiener Hundeführerschein kommt 2006




"Hunde sind die liebsten Haustiere der WienerInnen. Gleichzeitig fordert eine überwältigende Mehrheit strenge Regeln, die ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt gewährleisten", betonten Umweltstadträtin Mag. Ulli Sima und Tierschutzstadträtin Maga Sonja Wehsely gestern, Mittwoch, bei der Präsentation des "Sicherheitspakets rund um den Hund". Das Paket ist das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses mit ExpertInnen aus dem In- und Ausland, mit dem die Sicherheit für die WienerInnen deutlich erhöht werden soll, ohne dabei die HundebesitzerInnen zu schikanieren.

Mit der nun vorgestellten Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz hat die Behörde künftig die Möglichkeit, Hundehalteverbote gegen "schwarze Schafe" unter den Frauerln und Herrln auszusprechen. Damit kann gegen Personen, die als "nicht vertrauenswürdig gelten", ein Hundehalteverbot verhängt werden. Die Vertrauenswürdigkeit ist von der Behörde im Einzelfall zu prüfen. Wird ein Hund trotz des Verbots gehalten, wird er von der zuständigen Behörde abgenommen.


Weiters können aus sicherheitspolizeilichen Gründen die Hundehalter dazu verpflichtet werden, neben anderen Auflagen den "Wiener Hundeführschein" zu absolvieren. Dafür reicht künftig, wenn durch die Haltung der Tiere - unabhängig von der Rasse - eine "Gefährdung oder Belästigung" für Menschen ausgeht. "Das heißt", so Sima und Wehsely, "dass nicht erst etwas passieren muss, bevor etwas passiert. Der berühmt-berüchtigte ,Freibiss' gehört damit der Vergangenheit an."


Freiwillig können den von der Wiener Tierschutzombudsstelle entwickelten Hundeführschein alle Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen absolvieren. Dabei lernen Hund und BesitzerIn das richtige Verhalten in Alltagssituationen. Der Wiener Hundeführschein besteht aus mehreren Modulen: Am Anfang steht die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse des Hundehalters. Dann folgen drei aufeinander aufbauende Praxismodule. Ziel der Ausbildung ist es, weg von den reinen Gehorsamsübungen auf dem Hundeabrichtplatz zu kommen. Am Ende der Ausbildung steht künftig die Praxis an öffentlichen Orten: Wie reagiert der Hund auf Kinder? Was tut der Hund, wenn ein Radfahrer dicht an ihm vorbeifährt? Wie reagiert der Hund auf Artgenossen? Zusätzlicher Anreiz: Wer den Hundeführschein absolviert, erspart sich ein Jahr lang die Hundeabgabe.


Zur Erhöhung der Sicherheit sowohl der potenziell Geschädigten als auch der Hundehalter muss in Zukunft zwingend eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch Hunde verursachte Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Die Deckungssumme für von Hunden verursachte Personen- oder Sachschäden beträgt dabei mindestens 730.000 Euro, die Prämien für die Hundehalter - sofern der Hund nicht über die Haushaltsversicherung mitversichert ist - belaufen sich auf rund 15 Euro pro Jahr. Damit sollen die Ansprüche potenziell Geschädigter abgedeckt werden. Die Haftpflichtversicherung wird für Hunde vorgeschrieben, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen.

Hundehalter, die ihre Vierbeiner einer Schutzhundeausbildung unterziehen, müssen dies künftig vor Beginn der Ausbildung bei der Behörde melden. So lange der Hund in Ausbildung ist, gilt er als "bissig" und muss an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Der Grund dafür liegt in der - ausbildungsbedingten - gesteigerten Aggressivität in gewissen Situationen. Die Maulkorbpflicht dient dazu, mögliche Gefahrensituationen präventiv zu vermeiden. Die Ausbildungen zu Schutzhunden dürfen nur Personen ab einem Alter von 24 Jahren durchführen, die "vertrauenswürdig" sind.


Während sich die Tierärztekammer Wien positiv zur neuen Tierhaltenovelle äußert, kritisiert die Tierschutzsprecherin der Wiener Grünen, Claudia Sommer-Smolik, dass der Hundeführschein in Zukunft nur auf Freiwilligkeit basieren wird. Die Wiener Grünen fordern die schrittweise Einführung des Hundeführscheins verpflichtend für alle HundehalterInnen. Der Anreiz für die freiwillige Absolvierung des Hundeführscheins durch die Ersparnis der Hundeabgabe ist ihnen zu wenig. "Das hat auch die Vergangenheit gezeigt. Diesen Anreiz gab es auch bisher für eine freiwillige Prüfung, fast niemand hat aber davon Gebrauch gemacht. Gerade die Personen, die wenig über Hundehaltung wissen oder auch gar nicht daran interessiert sind, werden den freiwilligen Hundeführschein nicht absolvieren." erklärt Sommer-Smolik.


Die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz ist derzeit in Begutachtung. "Wir sind sehr optimistisch, dass das Gesetz noch vor dem Sommer eine breite Mehrheit im Wiener Landtag findet", betonten Sima und Wehsely. Das Sicherheitspaket rund um den Hund soll dann mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.


Quelle: rk















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Hallo Katrin!

Ich kann Deine Verunsicherung sehr gut nachvollziehen! Ist damals ziemlich unglücklich gelaufen!

Tja, ob es ein Freifahrtsschein ist, hängt davon ab, wie die Behörden reagieren, wenn ein Hund gemeldet wird. Aber schön finde ich dieses:
Zusätzlicher Anreiz: Wer den Hundeführschein absolviert, erspart sich ein Jahr lang die Hundeabgabe.
Hundehalter, die ihre Vierbeiner einer Schutzhundeausbildung unterziehen, müssen dies künftig vor Beginn der Ausbildung bei der Behörde melden. So lange der Hund in Ausbildung ist, gilt er als "bissig" und muss an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Der Grund dafür liegt in der - ausbildungsbedingten - gesteigerten Aggressivität in gewissen Situationen. Die Maulkorbpflicht dient dazu, mögliche Gefahrensituationen präventiv zu vermeiden. Die Ausbildungen zu Schutzhunden dürfen nur Personen ab einem Alter von 24 Jahren durchführen, die "vertrauenswürdig" sind.
Bravo! Da habt Ihr uns etwas voraus! (Ich meine speziell diesen Absatz mit der Schutzhundausbildung.)

Also unter der Aussage "vertrauenswürdig" kann ich mir momentan nur vorstellen, das die Zuverlässigkeit der Person und die persönliche Eignung zum Halten und Führen eines Hundes gemeint ist. Belästigend ist ein Hund z.B. dann, wenn er Personen oder Tiere anspringt.

Solltest Du Dich bei der zuständigen Stelle nochmal erkundigen, gib doch mal bitte Nachricht. Bin interessiert! :)

Lieben Gruß Marie

P.S. Dein Hundi heißt Heinrich? Das ist ja ein drolliger Name. :)
 
Hallo Marie!:blume1:
Also ich habe jetzt mal versucht mich schlau zu machen und hab beim veterinäramt angerufen, da konnte mir eigentlich niemand eine auskunft geben und ich wurde an das zuständige magistrat verwiesen. allerdings ist sich auch dort niemand im klaren wie die behöde mit dem neuen gesetz umgehn wird.aus dem ganzen hab ich eigentlich nur rausgehört das es wahrscheinlich von dem jeweiligen polizisten abhängt ob mein hund eine belästigung darstellt oder nicht. sprich"wenn du heute an einen polizisten gerätst der hunde mag passiert nix oder du hast pech und der mag keine hunde!:wut1: das wurde mir durch die "blume" mittgeteilt!!natürlich ist diese auskunft für mich keinesfalls befriedigent und ich hab mir vorgenommen dort mal persönlich vorzusprechen und das zu kläre. nur leider geht das momentan nicht da meine kleine hündin hermine (westi-mix) plötzlich am sonntag abend ihr hinterteil nicht mehr bewegen konnte. in der tierklink stehn sie vor einen rätsel denn der verdacht auf bandscheibenvorfall hat sich gott sei dank nicht bestätigt. es geht ihr jetzt schon wieder gut doch ich kann heinrich und hermine nicht alleine lassen denn die würden sofort spielen und das darf sie momentan noch nicht, bis geklärt ist was sie hat. das heißt, ich muß einen von den zwein immer mitnehmen.
wenn ich etwas in erfahrung gebracht habe melde ich mich bei dir!
einstweilen
Liebe Grüße Karin!:)
 
:winken3: Hallo Karin! - Entschuldige bitte, lese grad, dass ich Dich im letzten Beitrag falsch angesprochen habe :rolleyes:...

Lieb von Dir das Du gleich bescheid gibst - wobei ja in der Tat nicht wirklich viel bei rum kam und dann diese Aussage:
allerdings ist sich auch dort niemand im klaren wie die behöde mit dem neuen gesetz umgehn wird.aus dem ganzen hab ich eigentlich nur rausgehört das es wahrscheinlich von dem jeweiligen polizisten abhängt ob mein hund eine belästigung darstellt oder nicht. sprich"wenn du heute an einen polizisten gerätst der hunde mag passiert nix oder du hast pech und der mag keine hunde!
Na super, wieder keine klare Definition! Was ist bloß daran so schwierig??? Es muss doch möglich sein, zu unterscheiden, wann ein Hund belästigend und wann er bloß beängstigend ist! Belästigend => Last => Unerträglich - wär jetzt meine Idee dazu. Oder "Eindringen in die Privatsphäre". Überall woanders gehts doch auch. Wenn ich Vorfahrt mit meinem Auto habe, fahr ich - wenn mir jemand dreisterweise entgegen kommt, halte ich an oder fahre auch frech weiter. Im Falle eines Unfalls gibts auch nur "entweder oder" und nicht "eventuell vielleicht"...

Karin entschuldige! Kann mich über sowas nur aufregen und diese Leute kriegen für sowas auch noch Geld.... :wut1:

emmavienna schrieb:
meine kleine hündin hermine (westi-mix) plötzlich am sonntag abend ihr hinterteil nicht mehr bewegen konnte. in der tierklink stehn sie vor einen rätsel denn der verdacht auf bandscheibenvorfall hat sich gott sei dank nicht bestätigt. es geht ihr jetzt schon wieder gut doch ich kann heinrich und hermine nicht alleine lassen denn die würden sofort spielen und das darf sie momentan noch nicht, bis geklärt ist was sie hat.
Ohje, das tut mir leid für die kleine Hermine! :trost: Wie hat sich das denn bemerkbar gemacht? Ist schon mal untersucht worden, ob sie etwas an den Hüftgelenken hat? Oder vielleicht ist ein Nerv eingeklemmt gewesen? Kann sie denn jetzt einigermaßen laufen oder hast Du das Gefühl, das sie noch immer Schmerzen hat? Ach mensche, da hat man aber auch seine Sorgen mit den Wuffels! Drücke Euch die Daumen das es nur ein einmaliges Vorkommen war und die Kleine nur verquert gelegen hat oder so! :umarm:

Lieben Gruß und alles Liebe und Gute für Herminchen :)

Marie
 
Hallo Marie!:winken3:
Zuerstmal danke für die lieben genesungswünsche. leider weiß man nicht viel über hermines vergangenheit ich habe hermine vor ca. 2monaten erst bekommen. sie kommt aus nitra aus einer tötungsstation und ist ca.2-4 jahre alt! dort wurde sie aus einen fahrenden auto gegen die mauer geschleudert:wut1:
wir haben hermine als pflegehund übernommen aber die kleine hat sich in unser herz gewedelt und heinrich hat sie von ersten augenblick heiß und innig geliebt und so haben wir beschlossen den zwerg zu behalten.
sie ist unheimlich lebendig und spielt mit jeden hund.meine tierärztin hat sie als wir sie bekamen komplett untersucht und da war gar nix ersichtlich von einen hüftleiden.
am sonntag ganz plötzlich konnte sie nicht mehr gehn und hat das ganze hinterteil nachgezogen als wäre sie gelämt!! ich bin dann gleich mit ihr in die tierklink gefahren, dort wurde ein kompletter durchchek mit röntgen und allen drum und dran gemacht. aber es wurde nichts gefunden. sie bekam dann eine spritze gegen schmerzen die drei tage anhält, seit heute geht sie wieder ganz normal und springt auch schon überall hinauf. nur darf sie jetzt nicht spielen und rennen und schon gar nicht mit heinrich denn der hat 45kg und sie nur 7kg! morgen muß ich wieder in die klink zur kontrolle da wird dann noch ein röntgen gemacht. ich hoffe das alles in ordnung kommt denn es ist echt mühsam die beiden auseinander zu halten.
momentan hat sie glaub ich keine schmerzen denn sie ist lebendig wie eh und je und versteht natürlich gar nicht das sie nicht laufen und spielen darf!
ich werde dir dann morgen berichten wie es gelaufen ist.
Liebe grüße auch an deine debbie Karin & co!
 
Hallo Karin!

Wie ist der Termin mit Hermine in der Klinik verlaufen? Konnten die Ärzte etwas feststellen?
Vielleicht würde sich außer dem Röntgen noch eine Szintigraphie oder evtl. eine MRT (Magnetresonaztomographie) anbieten. Letzteres wird eigentlich eher für die Darstellung der Organe (Organveränderungen) verwendet. Die Szintigraphie hingegen wird u. a. für entzündliche Veränderungen im Skelettsystem eingesetzt.
emmavienna schrieb:
leider weiß man nicht viel über hermines vergangenheit ich habe hermine vor ca. 2monaten erst bekommen. sie kommt aus nitra aus einer tötungsstation und ist ca.2-4 jahre alt! dort wurde sie aus einen fahrenden auto gegen die mauer geschleudert:wut1:
Was??? :wut1: Da fehlen mir ja glatt die Worte! Die arme kleine Maus... Das hat echt kein Tier verdient! Macht sich denn ihre schlechte Vergangenheit bzw. dieses Ereignis irgendwie in ihrem Verhalten bemerkbar?
Vielleicht hat Hermine wegen diesem Unfall ihre Beschwerden? Wär ja durchaus denkbar...

Aber schön wenn ihr die Spritze erstmal hilft. Ist klar, ohne Schmerzen ist sie natürlich ganz die "Alte" :). Drücke die Daumen und wünsche ihr, das sie bald wieder mit Heinrich fetzen kann!
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Lieben Gruß Marie :)
 
Hallo Marie!:winken3:
mit hermine scheint wieder alles in ordnung zu sein!:)
sie ist lebendig wie eh und je. nur weiß man leider nicht was sie wirklich hatte. der arzt tippt auf eine muskelzerrung oder einen muskeleinriss. ich muß ihr jetzt noch einige tage ein schmerzmittel geben das ist die sanftere version der dreitage spritze die sie am sonntag bekommen hat.zuhause, mit heinrich darf sie wieder spielen, nur wenn ich auf die hundewiese geh soll ich darauf achten das sie nicht sofort mit anderen hunden loslegt. sozusagen soll sie sich zuerst "warmlaufen"
ich kann mir schon vorstellen das du über hermines vergangenheit betroffen bist. aber leider ist sie kein einzelfall. ich arbeite ehrenamtlich bei animalife österreich mit sprich ich nehme immer wieder pflegehunde oder vermittle pflege oder fixplätz für die armen geschundenen tiere. du hast keine ahnung was es da für tierleid gibt.schau dir mal die seite von animalife an und dir kommt das grauen.
hermine hat gott sei dank ein sonniges wesen, nach 2-3wochen eingewöhnungszeit hat sie die angst von uns verloren. nur fremden gegenüber ist sie nach wie vor sehr vorsichtig!:blume1:
Liebe Grüße Karin!
 
Hallöli Karin!

Ach das freut mich ja sehr für Herminchen! :) Drücke die Daumen, dass es so bleibt und sie ganz schnell wieder mit Heinrich fetzen kann!!!

Wie kamt Ihr eigentlich auf den Namen Heinrich? Find ihn echt drollig! :)
 
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Hallotschi Marie!:winken3:
als ich heinrich bekam, hieß er "lord" er war ca5- 6 monate, total unterernährt und ist in der weltgeschichte mit seinen langen beinen herumgestolpert. als er gleich am erste tag über die stiegen gefallen ist,
hab ich beschlossen das er sicher kein "lord" ist und irgendwie sah er aus wie eben ein "heinrich"
..............und so kam heinrich zu seinen namen:)
allerdings passt der name als hätte er ihn selbst ausgesucht!
Liebe Grüße Karin!:blume1:
 
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