OGH: Haustierhaltung kann nicht verboten werden und ist auch kein Kündigungsgrund

Walter

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Mühlviertel, Oberösterreich
Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte schon früher entschieden, dass ein Verstoss gegen ein Haustierverbot im Mietvertrag kein Kündigungsgrund ist. Jetzt gibt es erneut eine Entscheidung, diesmal über einen Hund den sich eine Mieterin zulegen wollte und wo der Vermieter die Zustimmung verweigerte:

 
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