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Gesetze u. Verordnungen bezgl. TOLLWUT

yooox

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5 Dezember 2008
Beiträge
81
Ort
Wien
Da ich hier im Forum dazu nichts gefunden habe, stelle ich das als Info hier rein.


Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen bezüglich Tollwut:

EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 Verbringung v. Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Reiseverkehr)
Änderung v. Anhang II d. Verordnung (EG) Nr. 998/2003; Liste v. Ländern u. Gebieten: VO (EG) Nr. 1467/2006 v. 4.10.2006

Erlass zur Besserstellung geimpfter Tiere bei Tollwutverdacht: vom März 2007, GZ 74700/0026-IV/B/2007 (Alter Erlass Zl. III-39.642/54-8/76, Besserstellung geimpfter Tiere)

Veranstaltungsverordnung: regelt Ausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren;
Bundesgesetzblatt Ausgabe am 22. Feb. 2008, Teil II, 70. Verordnung;
BGBl. II Nr. 70/2008 Pkt. 4 § 14, Abs. 1 und 2
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Nach diesen Gesetzen u. Verordnungen ist es möglich seine Tiere nur mehr alle 3 Jahre zu impfen.
Es heißt gültig ist eine TW-Impfung dann, wenn der Zeitintervall (bisher 1 Jahr, jetzt 3 Jahre)) "nach Herstellerangaben" im Impfpass eingetragen wird ("gültig bis"-Feld mit Datum und Stempel d. TA). Dies gilt auch im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder. Auch angrenzende Staaten wie z.B. Kroatien anerkennen die TW-Impfung-Gültigkeit wie es im EU-Petpass eingetragen ist. Das gilt natürlich auch im Inland (also auch in den alten Impfpässen f. jemanden der nicht verreisen will, aber bei einem mögl. Beißvorfall seinen Hund vor dem Gesetz schützen will.
Intervet(Nobivac) u. Essex (Quantum 4 Jahre) haben auch schon die Zulassung für ihre Impfstoffe in Österreich, damit das auch im EU-Petpass eingetragen werden kann und als "gültige Tollwutimpfung" angesehen wird.

Links:
Übersicht d. VO zu Bekämpfung der Tollwut in Österreich/Rabies Situation in Austria http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standar ... 2113745256

Tierschutz-Veranstaltungsverordnung: über RIS, Bundesrecht im Menü, Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004, und BGBl. Nr. eingeben:
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=1

EU-Bestimmungen:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm
http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm

http://eur-lex.europa.eu/pri/de/oj/dat/2003/l_146/l_14620030613de00010009.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nat_rules_dogscatferret_en.htm

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_de.htm

Ich hoffe die Links funktionieren alle noch.

Die Tollwutimpfung darf erst ab frühestens 12 Wochen verabreicht werden und es ist nur EINE Impfung notwendig NICHT zwei im Abstand von 4 Wochen (lt. Beipacktext Intervet).
Wobei es immer günstig ist NICHT den Kombiimpfstoff zu verwenden ( TW als Einzelimpfung ) und erst nach dem Zahnwechsel zu geben.
 
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