AW: Katze im Flugzeug
Hallo hab ich gerade im Web gefunden:
Reisen mit Tieren :katze3:
Quelle:
https://www.bmf.gv.at/Zoll/Informat...geEinfuhrverb_1402/ReisenmitTieren/_start.htm
Wenn Sie ein Tier ins Ausland mitnehmen wollen, sollten Sie sich schon vor Ihrem Urlaub beim Amtstierarzt (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) über die Bestimmungen Ihres Urlaubslandes erkundigen.
Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise aus Drittstaaten muss Ihr Tier grundsätzlich vom Grenztierarzt untersucht werden.
Bitte beachten Sie: Nicht bei jeder Zollstelle ist ein grenztierärztlicher Dienst eingerichtet (im Flugverkehr beispielsweise nur an den Flughäfen Wien und Linz). Sie müssten dann zu einer entsprechenden Zollstelle ausweichen.
Im Reiseverkehr bestehen jedoch Ausnahmen hiervon. Ohne die erforderlichen Untersuchungen können zum Beispiel folgende lebende Tiere über alle Zollstellen ohne grenztierärztliche Kontrolle eingeführt werden:
Bis zu fünf Hunde, Katzen und Frettchen pro Person, sofern sie
mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sind,
ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft wurden und
von einem Heimtierausweis oder (bei Tieren aus Nicht -EU-Staaten) von einer Veterinärbescheinigung begleitet sind
Reisen Sie in ein tollwutgefährdetes Drittland, muss bei der Wiedereinreise zusätzlich eine Bluttest-Bestätigung (Tollwutantikörpertest) mitgeführt werden. Dies ist derzeit insbesondere bei Einreisen aus der Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien oder Indien der Fall.
Pro Person maximal fünf andere Heimtiere. Das sind Tiere, die üblicherweise in Österreich im Wohnbereich gehalten werden und die auf Grund ihrer Art oder Rasse dafür geeignet sind (z.B. Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse). Keine Heimtiere sind jedenfalls Huftiere, Affen, Bienen, gänse-, hühner- tauben und straußenartige Vögel und Raubtiere.
Für Ziervögel sind auf Grund der Geflügelpest zumindest bis August 2006 besondere Bedingungen und grenztierärztliche Kontrollen vorgesehen.
Blindenführhund
Beachten Sie bitte, dass diese Vorschriften auch für die Mitnahme von Tieren gelten, die Sie vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen haben (Strandhund, Hotelkatze) und nach Hause mitbringen möchten.
Tierfutterkonserven oder tierische Rohstoffe enthaltendes Trockenfutter sowie Heu und Stroh können Sie in angemessener Menge zur Versorgung Ihres Tieres während der Reise ohne weitere Dokumente oder Untersuchungen einführen.
Achten Sie bitte zusätzlich auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen.
Bei Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere EU-Staaten muss immer ein Heimtierausweis mitgeführt werden.
Achtung:
Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich haben strengere Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall erlassen. Für die Einreise nach Finnland ist eine Bandwurmbehandlung erforderlich.
Mfg. Kratzbaum