Tierschutzgesetz ?

Tierfreundin018

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Ein umliegender Nachbar von mir (ich wohne in einer wirklich kleinen Ortschaft), hält sich einen Jagdhund (er ist Jäger mit Übereifer..) und ist jetzt auf die "glorreiche" Idee gekommen, seinem Hund beizubringen, erlegte Beute zu bringen. Zu diesem Zweck hat er sich drei junge Wachteln beschafft, an denen er seinen Hund üben lässt. Mittlerweile ist von den drei Vögeln nur noch einer übrig, den er vor seinem Haus unter dem Carboard in einem Käfig hält. (Der arme Vogel schreit ziemlich oft, weshalb ich darauf aufmerksam wurde)

Ich habe mich an ein österreichisches Forum gewandt, da hier die Leute eventuell über das österreichische Tierschutzgesetz besser Bescheid wissen, als in Deutschland. Ist es legal, sich Kleintiere zu beschaffen, um sie dann einem scharfen Hund als Beute vorzuwerfen? Man bedenke nur einmal die Qualen, die die armen Tiere erleiden müssen, bis sie letztendlich sterben?
Wenn es nicht legal wäre, dann würde ich nämlich gerne dagegen vorgehen, da ich diesen Übereifer im Jagdsport abartig finde.

LG, Tierfreundin!
 
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AW: Tierschutzgesetz ?

entschuldige ...ich habe deinen beitrag erst jetzt gelesen. also ich finde es auch als tierquälerei was dieser mensch macht. leider kenne ich mich auch nicht wirklich aus, ob sowas erlaubt ist oder nicht. aber ich würde mich an deiner stelle an den tierschutzverein wenden http://www.tierschutzverein.at/de/menu_3/kontakt
 
Hey
:) ich hab mir deinen Beitrag durchgelesen und ich weis,d ass man Tiere ohne "vernünftigen Grund" keinen Schaden zufügen darf:

· Verbot der Tötung

§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.

(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit zulässig, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.
Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.
(y)
 
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Ich habe mich mal mit Kirsten Hager, vom 4 - Pfoten Team in Verbindung gesetzt und sie hat mir per e-mail geschrieben:

"Grundsätzlich ist es so, dass die Jagd vom Tierschutzgesetz ausgenommen ist. Jedes Bundesland hat ein eigenes Jagdgesetz.
Laut Österreichischem Landesjagdverband ist es so, dass man ein totes Tier zur Ausbildung eines Jagdhundes verwenden darf. Beispielsweise in seinem eigenen Garten. Ein lebendes darf hierzu nicht verwendet werden. Anders ist das wiederum im Jagdrevier – wenn also jemand angenommen Fasane züchtet und diese dann im Revier zur Bejagung auslassen möchte, muss er diese 2 Wochen vorher der Behörde melden.

Ich denke, man könnte der Dame im Forum sagen, dass sie ruhig auch selbst beim Jagdverband anfragen könnte.
Ich weiß nicht, ob die Wachteln nun vorher getötet werden oder der Hund auf die lebende Wachtel gehetzt wird. … Wenn es so wäre – also lebende Wachtel am eigenen Grundstück – könnte man das zur Anzeige bringen – vorausgesetzt man stellt sich als AugenzeugIn zur Verfügung bzw. hat Beweismaterial in Form von Videos oder Fotos."


Ich hoffe, ich konnte dir somit ein bisschen helfen.
 
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