Angelika-Marie
Sehr aktives Mitglied
Hallo liebe Leutz,:blume2:
ich habe mir hier
https://www.tierliebe.at/forum/showthread.php?p=54797#post54797
mal einen Frust von der Seele geschrieben, bezüglich meiner Freundin. (Ihr braucht es nicht lesen, es ist lang und umständlich.)
Fact ist, sie hat zu meinem Geburtstag 2mal angerufen, ohne das ich da war, und beim drittenmal haben wir dann wieder zueinandergefunden.
Haben uns die unleidliche Begebenheit fast von der Seele reden können, aber auch nur fast!
Wie seht Ihr das:
Gabi ( sie heisst natürlich nicht Gabi) hat z.B. das Problem, dass wenn sie auf dem Golfplatz ist, der Golfplatzbesitzer seinen sehr sozialen Rüden ( Berner-Sennhund) immer frei laufen lässt.
Sie könnte also niemals ihre beiden Schäferhunde (Männlein und Weiblein, letztere kastriert) dorthin mitnehmen, weil sie Angst hat, die würden zu zweit auf den Berner-Senner losgehen.
Gabi könnte sich also vielleicht in bisschen vorstellen, die beiden mit ins Restaurant zu nehmen, wo sie dann unter dem Tisch, an der Leine, Platz machen würden.
Aber auch nur solange, bis der Berner-Senn vom Golfplatzbesitzer freundlich grüßend und frei herbeigelaufen käme, und dadurch ihre beiden aufmischte, und dann könne sie für nix mehr garantieren. Ihre beiden seien schließlich eine Gruppe, und Hunde gehörten sowieso an die Leine, und wenn ihre an der Leine seien und dann auf den Freilaufenden überreagierten, sei das nicht ihr Problem, sondern das des unverschämten Golfplatzbesitzers.
Müsste denn der Golfplatzbesitzer IHRE Hunde durch seinen Freilaufenden so provozieren?
Ich habe dann gesagt, dass es Hunde gibt, die auch an der Leine gelassen regieren können, es sei eine Sache der Erziehung.
Wuff! Hatte ich sie wieder am Hals! Sie hätte ihre Hunde erst je mit zwei Jahren gekriegt und die Fehler der Vorbesitzer könne sie nicht ausräumen. Sie hätte eine "Gruppe", die hätte sie ordnungsgemäß an der Leine, und die anderen Menschen sollten ihr mit freilaufenden Hunden nicht zu nahe kommen, sie sei schließlich gesetzlich im Recht, indem sie ihre an der Leine hielte.
Wie seht IHR das?
Ist "Recht haben" immer "richtig" - oder gibt es noch etwas darüber hinaus?
Liebe Grüße,
Geli
ich habe mir hier
https://www.tierliebe.at/forum/showthread.php?p=54797#post54797
mal einen Frust von der Seele geschrieben, bezüglich meiner Freundin. (Ihr braucht es nicht lesen, es ist lang und umständlich.)
Fact ist, sie hat zu meinem Geburtstag 2mal angerufen, ohne das ich da war, und beim drittenmal haben wir dann wieder zueinandergefunden.
Haben uns die unleidliche Begebenheit fast von der Seele reden können, aber auch nur fast!
Wie seht Ihr das:
Gabi ( sie heisst natürlich nicht Gabi) hat z.B. das Problem, dass wenn sie auf dem Golfplatz ist, der Golfplatzbesitzer seinen sehr sozialen Rüden ( Berner-Sennhund) immer frei laufen lässt.
Sie könnte also niemals ihre beiden Schäferhunde (Männlein und Weiblein, letztere kastriert) dorthin mitnehmen, weil sie Angst hat, die würden zu zweit auf den Berner-Senner losgehen.
Gabi könnte sich also vielleicht in bisschen vorstellen, die beiden mit ins Restaurant zu nehmen, wo sie dann unter dem Tisch, an der Leine, Platz machen würden.
Aber auch nur solange, bis der Berner-Senn vom Golfplatzbesitzer freundlich grüßend und frei herbeigelaufen käme, und dadurch ihre beiden aufmischte, und dann könne sie für nix mehr garantieren. Ihre beiden seien schließlich eine Gruppe, und Hunde gehörten sowieso an die Leine, und wenn ihre an der Leine seien und dann auf den Freilaufenden überreagierten, sei das nicht ihr Problem, sondern das des unverschämten Golfplatzbesitzers.
Müsste denn der Golfplatzbesitzer IHRE Hunde durch seinen Freilaufenden so provozieren?
Ich habe dann gesagt, dass es Hunde gibt, die auch an der Leine gelassen regieren können, es sei eine Sache der Erziehung.
Wuff! Hatte ich sie wieder am Hals! Sie hätte ihre Hunde erst je mit zwei Jahren gekriegt und die Fehler der Vorbesitzer könne sie nicht ausräumen. Sie hätte eine "Gruppe", die hätte sie ordnungsgemäß an der Leine, und die anderen Menschen sollten ihr mit freilaufenden Hunden nicht zu nahe kommen, sie sei schließlich gesetzlich im Recht, indem sie ihre an der Leine hielte.
Wie seht IHR das?
Ist "Recht haben" immer "richtig" - oder gibt es noch etwas darüber hinaus?
Liebe Grüße,
Geli