Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Angelika-Marie

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Hallo liebe Leutz,:blume2:
ich habe mir hier
https://www.tierliebe.at/forum/showthread.php?p=54797#post54797
mal einen Frust von der Seele geschrieben, bezüglich meiner Freundin. (Ihr braucht es nicht lesen, es ist lang und umständlich.)
Fact ist, sie hat zu meinem Geburtstag 2mal angerufen, ohne das ich da war, und beim drittenmal haben wir dann wieder zueinandergefunden.
Haben uns die unleidliche Begebenheit fast von der Seele reden können, aber auch nur fast!

Wie seht Ihr das:
Gabi ( sie heisst natürlich nicht Gabi) hat z.B. das Problem, dass wenn sie auf dem Golfplatz ist, der Golfplatzbesitzer seinen sehr sozialen Rüden ( Berner-Sennhund) immer frei laufen lässt.
Sie könnte also niemals ihre beiden Schäferhunde (Männlein und Weiblein, letztere kastriert) dorthin mitnehmen, weil sie Angst hat, die würden zu zweit auf den Berner-Senner losgehen.
Gabi könnte sich also vielleicht in bisschen vorstellen, die beiden mit ins Restaurant zu nehmen, wo sie dann unter dem Tisch, an der Leine, Platz machen würden.
Aber auch nur solange, bis der Berner-Senn vom Golfplatzbesitzer freundlich grüßend und frei herbeigelaufen käme, und dadurch ihre beiden aufmischte, und dann könne sie für nix mehr garantieren. Ihre beiden seien schließlich eine Gruppe, und Hunde gehörten sowieso an die Leine, und wenn ihre an der Leine seien und dann auf den Freilaufenden überreagierten, sei das nicht ihr Problem, sondern das des unverschämten Golfplatzbesitzers.
Müsste denn der Golfplatzbesitzer IHRE Hunde durch seinen Freilaufenden so provozieren?
Ich habe dann gesagt, dass es Hunde gibt, die auch an der Leine gelassen regieren können, es sei eine Sache der Erziehung.
Wuff! Hatte ich sie wieder am Hals! Sie hätte ihre Hunde erst je mit zwei Jahren gekriegt und die Fehler der Vorbesitzer könne sie nicht ausräumen. Sie hätte eine "Gruppe", die hätte sie ordnungsgemäß an der Leine, und die anderen Menschen sollten ihr mit freilaufenden Hunden nicht zu nahe kommen, sie sei schließlich gesetzlich im Recht, indem sie ihre an der Leine hielte.

Wie seht IHR das?
Ist "Recht haben" immer "richtig" - oder gibt es noch etwas darüber hinaus?

Liebe Grüße,
Geli:)
 
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AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Morgen Geli!

Wie sieht denn Eure Landes-Hundeverordnung aus?
Hier in Niedersachsen gilt ein genereller Leinenzwang, was bedeuten würde, wir Niedersachsen dürften unsere Hunde gar nicht unangeleint laufen lassen. Das wir es tun, wird geduldet. :)

Wobei ich mir die Frage stelle, es gibt da nämlich eine "Klausel" - weiß jetzt leider nicht wie die heißt - wenn etwas über mehrere Jahre hinweg geduldet wird, gilt dieses. Weiß jemand von Euch was ich meine und wie das heißt?

Ansonsten finde ich "Gabi's" Einstellung zur Hundehaltung recht merkwürdig. Für Reaktionen ist man immer selbst verantwortlich und niemand anderes. Wenn sie also ihre Hunde nicht unter Kontrolle hat, ist es ihr Ding. Sie hat es in der Hand, aber anscheinend sieht sie sich in einer Opferrolle. Leider, denn so ist man auch sehr in seiner Handlungsweise eingeschränkt. Also lange Rede, kurzer Sinn, ich sehe das so: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. ;) Und durchs Leben zu gehen und sich stets auf's Gesetz zu berufen, nee, das sorgt sicher für Unfrieden. Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß, sie ist bunt!

Liebe Grüsse Marie
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Hallo Geli
na ist ja gut daß ihr wieder miteinander redet...
Auf einem Golfplatz, auf dem die Leute ihre Ruhe haben wollen, für den Sport viel Geld bezahlen, da ist es m.M. nicht angebracht zwei große Wuffeln mitzunehmen. Angeleint nach Gesetz oder nicht. Der Hund vom Platzwart gehört eben dazu! Aber es kann doch nicht jeder seine Hunde mitbringen, was soll das überhaupt? Will sie denn nicht spielen? oder was will sie da auf dem Platz? Ihre Hunde gassigehen führen? Dafür gibt es sicherlich geeignetere Orte. Manchmal kann man sich über den Egoismus mancher Hundebesitzer nur wundern.
Meiner Meinung ist ein Hund so zu führen ob mit oder ohne Leine, daß er andere (egal wen oder was) nicht stört.
Gruß Minnie
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Wobei ich mir die Frage stelle, es gibt da nämlich eine "Klausel" - weiß jetzt leider nicht wie die heißt - wenn etwas über mehrere Jahre hinweg geduldet wird, gilt dieses. Weiß jemand von Euch was ich meine und wie das heißt?

hallo Marie - das nennt sich "Gewohnheitsrecht" - und wird tatsächlich so ausgelegt, dass man etwas, was über längeren Zeitraum geduldet wurde, nicht plötzlich verbieten darf - das gilt übrigens auch im Arbeitsrecht - wer mehr als zwei Mal etwas erlaubt oder bezahlt bekam, kann dieses Recht bzw. diesen Lohn auch später fordern

nun aber zurück zum Thema - soweit ich weiss sind bei uns in der Schweiz Hunde nur in extra gekennzeichneten Gegenden an der Leine zu führen - ansonsten ist es erlaubt, sie frei laufen zu lassen - ich nehm meinen Hundi aber bei einer Begegnung mit anderen Hunden an die Leine, weil er noch nicht immer so reagiert, wie ich das gerne hätte - wenn aber der Besitzer des andern Hundes klar signalisiert, dass er nichts gegen den Kontakt der beiden Hunde hat, lass ich meinen frei, weil er sich immer wie irre aufführt, wenn er an der Leine ist, aber völlig friedlich mit anderen Hunden spielt, wenn er frei ist

grundsätzlich ist es aber mein Problem, wie mein Hund auf andere reagiert - egal ob frei oder angebunden - insbesondere wenn ich mich auf dem Terrain eines anderen Hundes bewege, liegt es bei mir, einen freundlichen Kontakt zwischen den Hunden zu gewährleisten - ich kann da Deine Freundin auch nicht wirklich verstehen, wenn sie findet, sie sei absolut im Recht
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Guten Morgen Geli,

wenn die Hunde nicht hören, müßen sie an die Leine und ICH würde sie sicher nicht mitnehmen zum Golfplatz.
Mit dem Recht ist es so eine Sache klar, wenn sie ihre Hunde an der Leine hat und es kommt ein unangeleinter Hund vorbei, der von ihren Hunden gebissen wird, kann man sagen, sie hat keine "Schuld". Wenn uns angeleinte Hunde entgegen kommen, rufe ich Lena immer zu mir . Allerdings geht kein "normal" erzogener Hund auf Hunde zu, die so einen Lärm machen, meistens gehen sie einfach vorbei.
Vielleicht sollte deine Freundin es mit einer Hundeschule versuchen, da kann auch sie eine Menge lernen.
Aber wenigstens redet ihr wieder miteinander :kuss1:

Liebe Grüßchen von
Lenchen
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

das nennt sich "Gewohnheitsrecht" - und wird tatsächlich so ausgelegt, dass man etwas, was über längeren Zeitraum geduldet wurde, nicht plötzlich verbieten darf - das gilt übrigens auch im Arbeitsrecht - wer mehr als zwei Mal etwas erlaubt oder bezahlt bekam, kann dieses Recht bzw. diesen Lohn auch später fordern
:kuss1: Ja genau, Gewohnheitsrecht war das! *freufreu* :blume2:
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Dankeschön für Eure Antworten, :)

@ Marie
Ich finde auch, für Reaktionen eines Hundes ist man immer selbst verantwortlich.

Aber deshalb sagt Gabi auch: Ich weiß, das meine überreagieren, deshalb habe ich sie ja an der Leine, deshalb sollen mir Leute mit freilaufenden Hunden nicht nahekommen. Punkt. Ich tue mein Bestes, um meine Hunde wegzuhalten, sollen die anderen, wie das Gesetz es befiehlt, ihre auch an der Leine und folglich weg halten.

Aber Du hast schon recht mit der Opferrolle, Marie. Denn die arme Gabi ist tatsächlich innerlich das Opfer von Hundebesitzern mit sozialen Hunden, die ihre frei laufenlassen können, weil sie unter anderem auch hören. GABIS Hunde stürzen sich drauf, sobald sie die Chance kriegen. Sie reissen Gabi mit weg, sobald ein Freilaufender ihnen auf 5 Meter zu nahe kommt. Und da würde sich Gabi vermutlich innerlich viel sicherer fühlen, wenn andere Hunde auch an der Leine, auf ihren Zuruf sicher von deren Herrchen weggezerrt werden könnten. Tja.

Und dass sie das dann umdeutet in den rechtlich gesetzlichen Sinn, ist unter diesen Umständen vermutlich menschlich. - Aber schade, finde ich.

@ Lenchen und Minnie,
nee, Gabi nimmt ihre Hunde nicht mit auf den Golfplatz. Da hätt sie viel zu viel Schiss, dass von dem Berner-Senn nur noch ein Fellrest übrig bleibt. Das war im Gespräch ein Beispiel von ihr aus, um MIR klarzumachen, dass es eine Unverschämtheit von mir ohnegleichen ist, wenn ich vor ihrem Haus, auf der Straße, versuche die Flexileine meines Hundes zu entwirren, und zufällig ist die Haustür nur angelehnt.
"ICH hätte doch wissen müssen...."
Also, es war ein Beispiel nach dem Motto: Sie ( als gut zahlende Kundin) könne noch nicht mal ihre Hunde in das Golfplatzrestaurant mitnehmen, weil der (ebenfalls) unverschämte Golfplatzbesitzer - gesetzeswidrig- seinen Hund dort überall frei laufen lässt.

Der Kern des Problemes ist, dass ich meinen Hund überall hin mitnehme, Bonnie bleibt dann halt im Auto wenn sie nicht mit rein soll, auch gut.
Aber wenn ich mich nicht mal auf der Straße vor Gabis Haus mit Hund frei bewegend darf, weil Ihre Hunde dann ausrasten, kann ich leider an länger dauernden Gabi-Events nicht mehr teilnehmen. Sie sagt dazu: Ich komme ja auch nicht zu dir, und bringe meine beiden Hunde mit.- Das könnte sie meinetwegen aber gerne tun!

Ich habe ihr schon lange vorgeschlagen, mit ihr zusammen in eine Hundeschule zu gehen, und ihr die zweite Hand zu ersetzen bei dem Rüden. Also ganz ohne Bonnie erstmal.
Wir haben auch schon öfter ausgemacht, zusammen mit einer Trainerin in den Wald zugehen, um mal zu schauen, wie unsere Hunde miteinander klarkommen. Um IHR diese verdammte Angst zu nehmen! Das ist doch nicht gesund so was, finde ich! - Aber es ist nie dazu gekommen, und jetzt geht es gar nicht, weil sie sich aktuell mit ihrem Noch-Gatten darüber streiten muss, ob sie nun 6 oder 7tausend Euro monatlich als Unterhalt kriegt.
Aber witzigerweise mit meinem Lucyhund und ihren Hunden ging es früher. Die haben zwar immer erst gebellt wie blöd, wenn ich Lucy mitbrachte, und die arme Gabi starb 1000 Tode, aber nach kurzer Zeit war es gut.

@ Krstie
Krstie schrieb:
gundsätzlich ist es aber mein Problem, wie mein Hund auf andere reagiert - egal ob frei oder angebunden - insbesondere wenn ich mich auf dem Terrain eines anderen Hundes bewege, liegt es bei mir, einen freundlichen Kontakt zwischen den Hunden zu gewährleisten
Genauso sehe ich das auch!
Und ich sehe es auch so, dass Hunde ohne Leine, sich manierlicher benehmen, als welche mit.


Heute hatte ich gerade ein "passendes" Erlebnis, so als müssten meine Erfahrungen alle doppelt kommen. Witzig.

Ich fuhr heute zu einem Altersheim, um es zu besichtigen. Dort war Sommerfest, und weil ich wusste, das Hunde in diesem Heim willkommen sind, nahm ich Bonnie mit hinein. Im Heim hielt sie natürlich an der Leine, aber auf dem Parkplatz ließ ich sie noch frei aus dem Auto hüpfen, ihre Flexileine im Maul.
Just stieg aus einem anderen Wagen, ein Paar mit einer Schäferhündin an der Leine. Wir erlaubten den Hunden einander zu begrüßen, und gut sollte es sein. Das Paar wollte losgehen, konnte aber nicht, weil die Hündin jaulend in Richtung Bonnie zerrte. Ich rief Bonnie bei Fuß, was auch sofort erfolgte. Sie reagiert gut auf: "Lass den Hund!" und lässt es dauerhaft.
Sie ist dann halt bei Fuß ( zu 90%) , aber in jedem Fall völlig auf MICH bezogen.

Jetzt gingen die vor uns her, kamen aber schlecht voran, weil die Hündin nur nach rückwärts zog. Also habe ich mit Bonnie bei Fuß ein wenig gewartet, dass sich der Abstand vergrößere, und bin erst dann langsam hinterher. Als ich um die nächste Ecke bog, sah ich, dass die Leute auch ins Altersheim wollten und mitten vor der Eingangstür - durch die ich hinein musste - mit anderen Leuten redeten. Bonnie sprang munter wie ein Zicklein neben mir her, die angeleinte Hündin, die sie sofort wieder im Blick hatte, zerrte und jaulte, und die Situation erfassend, habe ich Bonnie auch erstmal ganz schnell an die Leine genommen. Und zwar - an Gabi denkend - auch um den Mann der den Hund führte, seelisch zu schonen. Andererseits musste Bonnie jetzt eh an die Leine.

Aber wie sollte ich an denen vorbeikommen, ohne den Leuten noch mehr Stress mit IHREM Hund zu machen? - Also habe ich mich zunächst einen Moment auf's stille Warten verlegt, bis der Mann mich sah, und gleichfalls die Situation erkannte. Und wisst Ihr, was er dann gemacht hat?
Er hat seinen ungebärdigem Hund mit rascher Geste in den Hals gekniffen, also, ihr da zwischen zwei Fingern das Fell so umgedreht, dass sie vor Schmerz laut aufschrie. Damit hatte er ihre Aufmerksamkeit und konnte sie ein Stück nach links zerren, so dass Bonnie und ich hineingehen konnten. - Mir ist ein bisschen das Herz stehengeblieben, sag ich ehrlich.
Tja.
Liebe Grüße,
Geli:blume2:
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Hallo Angelika- Marie
mann o mann ist das kompliziert.
da kann man sich ja total verheddern in deinen Threads.
Alles Gute und Frieden euch
Gruß Minnie
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Aber deshalb sagt Gabi auch: Ich weiß, das meine überreagieren, deshalb habe ich sie ja an der Leine, deshalb sollen mir Leute mit freilaufenden Hunden nicht nahekommen. Punkt. Ich tue mein Bestes, um meine Hunde wegzuhalten, sollen die anderen, wie das Gesetz es befiehlt, ihre auch an der Leine und folglich weg halten.
Huhu Geli! :)

Finde es auch absolut korrekt von ihr das sie ihre beiden an der Leine führt. Gar keine Frage, aber es kommt natürlich auch ein wenig darauf an, wie sie andere Leute anspricht. Klar, wenn ich sehe da hat jemand Schwierigkeiten mit seinem Hund/seinen Hunden, dann geht man sich ja schon aus dem Weg, um sich und sein Tier zu schützen. Aber manchmal ist es auch nicht gleich so ersichtlich und eine nette Bitte wird, denk ich, kaum abgelehnt werden. :)

Du schreibst, ihre beiden Schäfer reissen sie mit weg. Ja, das kann ich mir denken wenn mindestens 60 kg anrucken. "Euer" Landeshundegesetz (LHundG NRW) schreibt dazu folgendes:

§ 2 Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass
von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen
oder Tieren ausgeht.
Ich kenne Deine Freundin bzw. ihre Statur nicht um mir ein Urteil zu erlauben, aber wenn sie nicht in der Lage ist 2 Hunde sicher zu führen - auch unter "erschwerten" Bedingungen, es können immer unvorhergesehene Situationen geschehen - dann finde ich es ziemlich verantwortungslos wenn sie es dennoch tut.

Tut mir leid Geli, aber das ist meine Meinung. Vielleicht kannst Du sie ja doch noch von einem Besuch in der Hundeschule überzeugen?! Würde es ihr jedenfalls wünschen.

:blume2: Liebe Grüsse zurück, Marie
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Ja, Minnie, hast recht. Ist mir beim Schreiben auch schon aufgefallen.
Puuh, ich bitte um Entschuldigung für die angerichtete Verwirrung.
Aber gerade weil ich es auch als so kompliziert erlebe, schreibe ich es ja auch...:doof:

Guter Kommentar, Marie!:)
Ich werde mir mal die Passage aus dem Landeshundegesetz kopieren, und dann der Gabi mit ihrer "Gesetzestreue" zwar nicht unter die Nase reiben, aber doch zu denken geben. Ja, Gabi selbst bringt gerade mal 55 Kilo auf die Waage.
Mal schauen, was dann passiert....

Ich fürchte, von der gemeinsamen Hundeschule sind wir im Moment weiter entfernt als je. Aber die laufende Zeit.... verändert ja vieles.

Liebe Grüße,
Geli:blume2:
 
AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Ich kann nur sagen die beiden tun mir leid ,wenn sie nicht mal ohne Leine sich bewegen können .Das Hunde an der Leine anders reagieren als ohne ist auch erwiesen ,vielleicht würde gar nix passieren :confused: .Jedenfalls denke ich der Golfplatzbesitzer ist im Recht ,es ist sein Grundstück :)
 
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AW: Freilaufen - oder Gesetzbestimmt angeleint?

Hallo Geli! Ich glaube, bei deiner Freundin gehts gar nicht um die Hunde. Sie kann schlicht und einfach keine Kritik vertragen.
 
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